Wird ein Privat-Pkw zum Betriebs-Pkw, droht der Entzug der Abwrackprämie

In den Genuss der Abwrackprämie kamen in 2009 eigentlich nur Privatpersonen. Demzufolge erwarben einige Unternehmer und Freiberufler das neue Auto offiziell privat und legten es anschließend in das Betriebsvermögen ein - doch das war prämienschädlich.

Werden während einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung oder durch eingereichte Belege Verdachts­momente für einen Missbrauch bei der Abwrackprämie bekannt, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) informiert. Ein Verdachtsmoment könnte sich z.B. dann ergeben, wenn in der Rechnung für den Neu-/Jahreswagen die Umweltprämie auf den Anschaffungspreis angerechnet wird und das Fahrzeug so­fort dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. Welche Zeitspanne mit „sofort" gemeint ist, geht aus dem Erlass der Oberfinanzdirektion Hannover aller­dings nicht hervor.

OFD Hannover vom 4.9.2009, Az. S 0132 - 29 -StO 142

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