Kurzarbeitergeld wird bis März 2012 verlängert

Der Bundestag hat dem Beschäfti­gungschancengesetz am 8.7.2010 zugestimmt. Dadurch wird das bislang bis Ende 2010 befristete Kurzarbeiter­geld um 15 Monate bis Ende März 2012 verlängert.

Praxishinweis:

Die Bundesagentur für Arbeit (BA} über­nimmt beim Kurzarbeitergeld einenTeil des Lohns. Ferner trägt die BA in den ersten sechs Monaten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge - ab dem siebten Monat sogar komplett.

Mitteilung der Bundesregierung vom 8.7.2010

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