Haftung für falsche Rechnung
Wer eine Rechnung erteilt, ohne mangels Lieferung/Leistung dazu befugt zu sein, haftet nach § 14 c UStG für die ausgewiesene Umsatzsteuer.
Das gilt selbst dann, wenn diese Rechnung (grob) mangelhaft und unvollständig ist. Es genügt die Bezeichnung "Rechnung" und der Steuerausweis.